Die Ausbildung im Überblick
Der gegenständliche Lehrplan wird in Zusammenarbeit mit Fachleuten evaluiert, sodass die Aktualität hinsichtlich Inhalte und Methoden gewährleistet wird.
Der zentrale Schwerpunkt wird auf die Vermittlung von Kenntnissen zur Erläuterung, Festigung und Vertiefung von erforderlichen Maßnahmen zur Führung eines wirtschaftlichen, störungsfreien Betriebes metallurgischer Anlagen (Elektrolichtbogenofen, Hochofen, Stahlwerk, Walzwerk, Schmiede, Aggregate der Nichteisenmetallurgie usw.), Wärmeentwicklung und Wärmeübertragung in Hüttenbetrieben, Verfahrenstechniken zur Aufbereitung, Be- und Weiterverarbeitung von Eisen- und Stahl und Nichteisenmetallen und den mit den Produktionsprozessen verbundenen ökologischen und ökonomischen Auswirkungen auf die Umwelt gelegt.
Der Absolvent kennt die wichtigsten Verarbeitungsverfahren sowie die Anlagen- und Maschinentechnik in Hüttenwerken. Zudem besitzt er grundsätzliches Wissen über geformte und ungeformte feuerfeste Werkstoffe auf dem Gebiet der feuerfesten Bau- und Mörtelstoffe. Die Anwendung und Funktion computerunterstützter Anlagen und unterschiedlicher Branchensoftware sowie der Einsatz computerunterschützter Konstruktionsprogramme (CAD) sind ebenfalls Bestandteil des Ausbildungsprofils.
Der Werkmeister ist in der Lage produktions- und betriebtechnische Abläufe zu erfassen, zu verfolgen sowie betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu interpretieren. Menschliches Verhalten im Team, insbesondere die Führung von Mitarbeitern und die Lehrlingsausbildung sind weitere wichtige Elemente der Ausbildung sowie die Erlangung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse. Abschließend ist eine einschlägige Projektarbeit bezogen auf eine betriebliche Problemstellung (Coaching durch die Schule und den Betrieb) zu erarbeiten.
Ausbildungsziel
Die gemäß § 59 Abs. 1 Z. 1 lit. b SchoG als mittlere Schule eingestufte Ausbildung dient der Höherqualifizierung einschlägig beschäftigter Facharbeiter in metallbe- und verarbeitenden Betrieben
Aufnahmevoraussetzung
- erfolgreiche Ablegung einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung oder
- erfolgreicher Abschluss einer facheinschlägigen mittleren oder höheren Schule
Ausbildungsdauer
Mo-Fr, mindestens 40 Wochenstunden
Werkmeisterprüfung
- 5-stündige schriftliche, grafische und/oder praktische Klausurarbeit
- Vorbereitungsphase für die Projektpräsentation und für die mündliche Prüfung
- Kommissionelle mündliche Prüfung
Termin für das Schuljahr 2024/25
30.09.2024 – 22.05.2025 (Anmeldeschluss: 13.07.2024)