Werkmeisterschule für Berufstätige für die Mineralrohstoffindustrie
Aufnahmevoraussetzungen
Zur Aufnahme in die Werkmeisterschule für Berufstätige für die Mineralrohstoffindustrie ist das vollendete 19. Lebensjahr und eine positiv absolvierte, facheinschlägige Lehrabschlussprüfung erforderlich. Sollten die o. a. Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sein ist der Besuch der Ausbildung und Anerkennung durch die Behörde als außerordentlicher Schüler möglich. In diesem Fall wird eine qualifizierte (Gegenstände mit Beurteilungen werden ausgewiesen) Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Ausbildungsziel
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für die Mineralrohstoffindustrie hat als mittlere Schule im Sinne des § 59 Abs. 1 Z. 1 lit. B des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf dessen § 2 Personen, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Erweiterung der Fachbildung zu vermitteln. Die Erlangung der Befugnis zur technisch sicheren und einwandfreien Ausübung der Bergbautätigkeit als Betriebsleiter oder Betriebsaufseher gemäß § 125 Abs. 1 MinroG ist gegenständlicher Ausbildungszweck.
1. Semester (Grundausbildung)
- Dauer: Geblockt in 11 Wochen à 42 Wochenstunden als Tagesschule geführt!
- Zeugnis: Abschließend wird ein Zeugnis über das 1. Semester ausgestellt.
2. Semester
Der Besuch der nachstehend angeführten Zusatzausbildungen setzt die positive Absolvierung des 1. Semesters (Grundausbildung) voraus.
- Dauer: Geblockt in 9 Wochen à 40 Wochenstunden als Tagesschule geführt!
- Zeugnis: Abschließend wird ein Zeugnis über das 2. Semester ausgestellt.
Termine im Schuljahr 2026/27
Weitere Informationen zu den Terminen folgen in Kürze.