Werkmeisterschule für die Mineralrohstoffindustrie
Durch das Inkrafttreten des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG), BGBL. I., Nr. 38/1999, mit 1. Jänner 1999 wurde das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von allen mineralischen Rohstoffen unter das MinroG gestellt. Dadurch wurde die Möglichkeit einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Ausbildung erforderlich. Aufgrund der mit 1. Jänner 2002 gültigen Mineralrohstoffgesetzesnovelle haben sich auch Änderungen hinsichtlich dem einschlägigen Ausbildungssektor verantwortlicher Personen (BPV-Personen) ergeben. Die hierfür nötige Vorbildung kann mittels entsprechendem Hochschulstudium, einer einschlägigen Lehranstalt oder eines einschlägigen Lehrberufs erworben werden. Bei Fehlen der genannten Vorbildung sind die theoretischen Kenntnisse durch Ablegung einer Prüfung unter Beiziehung eines Sachverständigen nachzuweisen. Die Vollziehung erfolgt entweder durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit oder durch die Bezirksverwaltungsbehörden.
Aufnahmevoraussetzungen
Zur Aufnahme in die Werkmeisterschule für die Mineralrohstoffindustrie ist das vollendete 19. Lebensjahr und eine positiv absolvierte, facheinschlägige Lehrabschlussprüfung erforderlich. Sollten die o. a. Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sein ist der Besuch der Ausbildung und Anerkennung durch die Behörde als außerordentlicher Schüler möglich. In diesem Fall wird eine qualifizierte (Gegenstände mit Beurteilungen werden ausgewiesen) Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Ausbildungsziel
Die Werkmeisterschule für die Mineralrohstoffindustrie hat als mittlere Schule im Sinne des § 59 Abs. 1 Z. 1 lit. B des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf dessen § 2 Personen, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Erweiterung der Fachbildung zu vermitteln. Die Erlangung der Befugnis zur technisch sicheren und einwandfreien Ausübung der Bergbautätigkeit als Betriebsleiter oder Betriebsaufseher gemäß § 125 Abs. 1 MinroG ist gegenständlicher Ausbildungszweck.
1. Semester (Grundausbildung)
- Dauer: Geblockt in 11 Wochen à 42 Wochenstunden als Tagesschule geführt!
- Zeugnis: Abschließend wird ein Zeugnis über das 1. Semester ausgestellt.
2. Semester
Der Besuch der nachstehend angeführten Zusatzausbildungen setzt die positive Absolvierung des 1. Semesters (Grundausbildung) voraus.
- Dauer: Geblockt in 9 Wochen à 40 Wochenstunden als Tagesschule geführt!
- Zeugnis: Abschließend wird ein Zeugnis über das 2. Semester ausgestellt.
Termine im Schuljahr 2024/25
Grundausbildung – 11.11.2024-07.02.2025 31.01.2025
Tagbautechnik & Sprengung – 10.02.-24.04.2025
Untertagebetrieb -09.09.2024-14.11.2024
Rohstoffaufbereitung – keine Ausbildung im Schuljahr 2024/25 geplant